Teilnahmebedingungen für Aussteller –
Flohmarkt im Zänti

Die Teilnahmebedingungen sind fester Bestandteil der Anmeldung.

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigung: Jeder, der einen Stand auf dem Flohmarkt aufstellen möchte, muss sich vorher über das Anmeldeformular anmelden. Aussteller müssen volljährig sein (ab 18 Jahren).
  • Produktangebot: Nur gebrauchte oder selbstgemachte Waren von Privat oder Kleingewerbe dürfen verkauft werden. Ausnahme: Waren von Zänti-Geschäften (gewerbliche Angebote).

2. Standplatz und Ausstattung

  • Standplatz: Der Standplatz wird vom Veranstalter zugewiesen. Aussteller können Wünsche äussern, jedoch können wir keine Garantie auf spezielle Standorte geben. Die Standfläche ist auf 3m x 3m begrenzt.
  • Tische und Zelte: Aussteller sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Möbel und Dekorationen für ihren Stand zu organisieren. Zelte und Aufbauten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters aufgestellt werden. Hat jemand kein geeignetes Mobiiar, kann ein Ausstellungsstand mit Dach (270x160 cm) gemietet werden.
  • Stromversorgung: Stromanschlüsse sind nur auf vorherige Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar.

3. Aufbau und Abbau

  • Aufbau: Eintreffen der Standbetreiber am Samstag. 28. Juni 2025, ab 8 Uhr auf dem Zänti-Platz (Anfahrt: Im Zentrum 18, 8604 Volketswil; gleich neben Haupteingang der Migros). Der Aufbau des Standes muss bis spätestens 10 Uhr abgeschlossen sein. Die Fahrzeuge können nur zum Aus- bzw. Ausladen auf den Zänti-Platz gefahren werden und müssen ansonsten in der kostenlosen Tiefgarage parkiert werden. Späteres Aufbauen ist nur nach Absprache mit der Marktleitung möglich.
  • Beginn Flohmarkt: Der Flohmarkt öffnet um 10 Uhr und dauert bis 17 Uhr.
  • Abbau: Der Abbau muss nach Ende des Flohmarkts bis spätestens 19 Uhr erfolgen. Aussteller dürfen ihre Stände nicht früher abbauen, auch wenn der Flohmarkt bereits weniger besucht ist.

4. Haftung und Versicherung

  • Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Waren und Ausstattungen. Aussteller sind selbst verantwortlich für den Schutz ihrer Waren und Standflächen.
  • Versicherung: Es wird empfohlen, dass Aussteller ihre eigenen Waren und den Stand gegen Schäden oder Diebstahl versichern, da der Veranstalter keine Versicherung für die ausgestellten Produkte übernimmt.

5. Verhalten auf dem Flohmarkt

  • Warenpräsentation: Die Waren müssen so präsentiert werden, dass der Sicherheitsabstand zu den Nachbarständen gewahrt bleibt. Tische, Stände und Regale dürfen den Standplatz nicht überschreiten.
  • Verkauf: Der Verkauf muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Insbesondere dürfen keine illegalen, gefährlichen oder jugendgefährdenden Artikel angeboten werden. Untersagt ist insbesondere das Anbieten von: Medikamenten, Alkohol, Tabakwaren; Tiere; Heilartikel; Schusswaffen jeder Art inkl. Antik- und Spielzeugwaffen, Munition, Schiesspulver; Explosivkörper, Feuerwerk; Spring- und Fallmesser; Rassistische Veröffentlichungen und Embleme; Pornografie und Gewaltdarstellungen
  • Lautstärke: Der Gebrauch von Lautsprechern oder anderen lärmerzeugenden Geräten ist untersagt, um die angenehme Atmosphäre des Flohmarkts zu wahren.
  • Sauberkeit: Aussteller sind verpflichtet, ihren Standbereich sauber zu halten und den Abfall ordnungsgemäss zu entsorgen.

6. Absage

  • Absage durch Aussteller: Sollte ein Aussteller seine Teilnahme absagen müssen, muss dies spätestens bis am 20. Juni 2025 erfolgen.
  • Absage durch Veranstalter: Der Flohmarkt findet bei jeder Witterung statt. Sollte der Flohmarkt aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. aufgrund höherer Gewalt) abgesagt werden müssen, werden die Aussteller spätestens bis am 20. Juni 2025 per E-Mail informiert.

7. Bild- und Filmrechte

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von den Ausstellern und ihren Ständen zu machen, die für die Werbung und Promotion zukünftiger Flohmärkte genutzt werden können. Mit der Anmeldung stimmen Aussteller dieser Verwendung zu. Sollten Aussteller nicht einverstanden sein, müssen sie dies vorab mitteilen.

8. Datenschutz

  • Die im Anmeldeformular angegebenen persönlichen Daten werden ausschliesslich zur Organisation des Flohmarkts verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Schlussbestimmungen

  • Änderungen der Teilnahmebedingungen sind vorbehalten. Alle weiteren Regelungen, die während der Veranstaltung notwendig sind, werden den Ausstellern vor Ort mitgeteilt.
  • Mit der Anmeldung und Teilnahme am Flohmarkt bestätigen die Aussteller, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.