
Teilnahmebedingungen für Aussteller –
Flohmarkt im Zänti
Die Teilnahmebedingungen sind fester Bestandteil der Anmeldung.
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt am Zänti-Flohmarkt ist nur, wer sich vorher über das Anmeldeformular angemeldet hat Aussteller müssen volljährig sein (ab 18 Jahren).
- Produktangebot: Nur private, gebrauchte oder selbstgemachte Waren dürfen verkauft werden. Es sind keine Neuware oder gewerblichen Verkäufe erlaubt.
2. Standplatz und Ausstattung
- Standplatz: Der Standplatz wird vom Veranstalter zugewiesen. Aussteller können Wünsche äussern, jedoch können wir keine Garantie auf spezielle Standorte geben. Die Standfläche ist auf 3m x 3m begrenzt.
- Die Einheits-Marktstände werden vom Veranstalter gestellt (Masse 270 x 160 cm plus Dach und Taschenablage). Andere/eigene Marktstände bzw. Markttische sind nicht zugelassen (einheitliches Erscheinungsbild).
- Mobiliar: Aussteller sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Möbel und Dekorationen für ihren Stand zu organisieren. Zelte und Aufbauten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters aufgestellt werden.
- Stromversorgung: Stromanschlüsse sind nur auf vorherige Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar.
3. Aufbau und Abbau
- Aufbau: Eintreffen der Standbetreiber am Samstag. 4. Oktober 2025, ab 9 Uhr auf dem Zänti-Platz (Anfahrt: Im Zentrum 18, 8604 Volketswil; gleich neben Haupteingang der Migros). Die jeweiligen Anfahrt-/Aufbauzeiten werden den Standbetreibern rechtzeitig mitgeteilt. Der Aufbau des Standes muss bis spätestens 11 Uhr abgeschlossen sein. Die Fahrzeuge können nur zum Aus- bzw. Ausladen auf den Zänti-Platz gefahren werden und müssen ansonsten in der kostenlosen Tiefgarage parkiert werden. Späteres Aufbauen ist nur nach Absprache mit der Marktleitung möglich.
- Beginn Flohmarkt: Der Flohmarkt öffnet um 11 Uhr und dauert bis 16 Uhr.
- Abbau: Der Abbau muss nach Ende des Flohmarkts bis spätestens 17 Uhr erfolgen. Aussteller dürfen ihre Stände nicht früher auflösen, auch wenn der Flohmarkt bereits weniger besucht ist.
4. Haftung und Versicherung
- Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Waren und Ausstattungen. Aussteller sind selbst verantwortlich für den Schutz ihrer Waren und Standflächen.
- Versicherung: Es wird empfohlen, dass Aussteller ihre eigenen Waren und den Stand gegen Schäden oder Diebstahl versichern, da der Veranstalter keine Versicherung für die ausgestellten Produkte übernimmt.
5. Verhalten auf dem Flohmarkt
- Warenpräsentation: Die Waren müssen so präsentiert werden, dass der Sicherheitsabstand zu den Nachbarständen gewahrt bleibt. Tische, Stände und Regale dürfen den Standplatz nicht überschreiten.
- Verkauf: Der Verkauf muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Insbesondere dürfen keine illegalen, gefährlichen oder jugendgefährdenden Artikel angeboten werden. Untersagt ist insbesondere das Anbieten von: Medikamenten, Alkohol, Tabakwaren; Tiere; Heilartikel; Schusswaffen jeder Art inkl. Antik- und Spielzeugwaffen, Munition, Schiesspulver; Explosivkörper, Feuerwerk; Spring- und Fallmesser; Rassistische Veröffentlichungen und Embleme; Pornografie und Gewaltdarstellungen
- Lautstärke: Der Gebrauch von Lautsprechern oder anderen lärmerzeugenden Geräten ist untersagt, um die angenehme Atmosphäre des Flohmarkts zu wahren.
- Sauberkeit: Aussteller sind verpflichtet, ihren Standbereich sauber zu halten und den Abfall ordnungsgemäss zu entsorgen.
6. Absage und Rückerstattung
- Absage durch Aussteller: Sollte ein Aussteller seine Teilnahme absagen müssen, muss dies spätestens bis am 19. September 2025 erfolgen.
- Absage durch Veranstalter: Sollte der Flohmarkt aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. aufgrund höherer Gewalt) abgesagt werden müssen, werden die Aussteller spätestens bis am 26. September 2025 per E-Mail informiert.
7. Bild- und Filmrechte
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von den Ausstellern und ihren Ständen zu machen, die für die Werbung und Promotion zukünftiger Flohmärkte genutzt werden können. Mit der Anmeldung stimmen Aussteller dieser Verwendung zu. Sollten Aussteller nicht einverstanden sein, müssen sie dies vorab mitteilen.
8. Datenschutz
- Die im Anmeldeformular angegebenen persönlichen Daten werden ausschliesslich zur Organisation des Flohmarkts verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Speicherung erfolgt gemäss der Datenschutzverordnung.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen der Teilnahmebedingungen sind vorbehalten. Alle weiteren Regelungen, die während der Veranstaltung notwendig sind, werden den Ausstellern vor Ort mitgeteilt.
- Mit der Anmeldung und Teilnahme am Flohmarkt bestätigen die Aussteller, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.