Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher vom Zänti

Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände inklusive Aussenflächen.

  1. Das Zänti ist rauchfrei. Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet.
  2. Die Konsumation von alkoholischen Getränken ausserhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten.
  3. Betteln und Hausieren ist nicht gestattet.
  4. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center Managements nicht erlaubt.
  5. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. ist eine schriftliche Genehmigung des Center Managements erforderlich
  6. Rollschuh- und Inlineskates, Skateboards, Zweiräder u.ä. dürfen aus Sicherheitsgründen auf dem ganzen Gelände nicht gefahren/benutzt werden. Weiter dürfen Zweiräder nicht durch die Ladenstrasse geschoben werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Center Managements.
  7. Hunde sind an der Leine zu führen, Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
  8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt, nicht jedoch auf den Treppen und auf dem Boden. Tische und Stühle in den Gastronomiebereichen sind ausschliesslich für Kunden reserviert und dürfen nur in Verbindung mit einer Konsumation benutzt werden.
  9. Dauerbelegungen von Sitzgelegenheiten oder Schlafen auf Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt.
  10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitärräumen usw. werden mit Centerverbot geahndet. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen werden vorbehalten.
  11. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Zänti durch den Hausdienst oder deren Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  12. Durch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
  13. Das Entsorgen von Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parkhaus ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet und allfällige Mehrkosten auf den Verursacher überwälzt.
  14. Den Weisungen des Personals und des Hausdienstes im Zänti ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  15. Die Parkebenen sind nicht bewacht. Es wird jede Haftung für die parkierten Fahrzeuge und deren Inhalt abgelehnt.
  16. Das Zänti ist videoüberwacht.